AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzverordnung NC Consulting LTD ( Nachfolgend NCC genannt )
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden (D) (Fassung vom September 2013)
Ihr Kaufvertrag kommt mit
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NC Consulting Turizm DIS Ticaret LTD
Halide Edip Adrvar Mahallesi Halide Edip Adrcar Cad.
Oransal Apt. No. 99 A Sisli / Istanbul Türkei
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Director Michael Ver Schaeren
Registernummer: Sisli V.D. 6321089329
Registergericht: Istanbul
Tel. Nr. 0049 ( 0 ) 421 51 63 9 63
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zustande.
1. Geltungsbereich
1.1 Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und NCC beim Katalogversandhandel gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung, dies unter Einbeziehung der besonderen Geschäftsbedingungen von NCC für die verschiedenen Services, die nicht eine Warenbestellung zum Gegenstand haben. Die besonderen Geschäftsbedingungen der Services befinden sich bei den jeweils angebotenen Services.
G1.2 Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als Rangfolge:
1. Besondere Geschäftsbedingungen der einzelnen Services;
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
3. Gesetzliche Regelung.
2. Teilnehmer
NCC schließt Verträge mit Kunden ab, die
a) unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie mit
b) juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Schweiz (nachfolgend "Kunden" genannt). Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich von NCC angenommen wurde, ist NC binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.
3. Vertragsgegenstand
NCC liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen im Rahmen der Angebotsannahme. Im Übrigen gilt § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB. Kommt es zum Rücktritt/Widerruf, so ist NCC verpflichtet, unverzüglich etwa geleistete Anzahlungen und/oder Vorauszahlungen gutzuschreiben, oder auf Wunsch per Scheck oder Überweisung zurückzuzahlen. Liegt ein finanziertes Geschäft vor, so gilt Ziffer 5.3 entsprechend.
Berechnungen gemäß Angebot für Leistungen von Dritten ( Bank / KFW / etc. ) sind ohne Gewähr errechnet worden. Es geltend grundsätzlich nur die Zahlen, die das jeweilige Institut ( Bank / KFW / etc. ) selber errechnet. Die im Angebot dargestellten Zahlen sind Richtwerte, die wir unter großer Sorgfalt errechnet haben. Eine Haftung schliessen wir in jedenfall aus.
4. Vertragsabschluss
4.1 Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch NCC zustande.
Die Annahme durch NCC erfolgt mit dem Erhalt der Ware durch den Kunden nach Übersendung der Ware durch NCC bzw. mit Ausführung der Dienstleistung beim Kunden durch NCC. Bestellt der Kunde per Internet, so wird NCC den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Eine Vertragsannahme ist in einer Bestellbestätigung indes noch nicht zu sehen.
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Die Vertragssprache ist Deutsch.
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
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5. Widerrufsbelehrung
Siehe unter Impressum
5.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück zu gewähren bzw. herausgeben, muss der Kunde insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss der Kunde Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterungen auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Ist eine Rücksendung der Waren wegen des Gewichts oder Sperrigkeit als Paket nicht möglich, genügt es, wenn der Kunde innerhalb der 14-Tages-Frist ein Rücknahmeverlangen in Textform an NCC ab Eingang der Ware sendet. Der Kunde hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 4000 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Das Widerrufsrecht besteht nicht
• bei Lieferungen von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
• bei Lieferung wo der Kunde vorher schriftlich auf sei Widerrufsrecht verzichtet hat.
• zur Lieferung von speziell für den Kunden spezifisch bestellte Ware die nicht zur Lagerware gehört
Bitte beachten Sie vor der Rückgabe von Geräten mit Speichermedien (z.B. Festplatten, USB-Sticks, Wechselrichter, Batteriespeicher und Batteriemanager etc.) folgende Hinweise:
Für die Sicherung der Daten sind Sie grundsätzlich selbst verantwortlich. Bitte legen Sie sich entsprechende Sicherungskopien an bzw. löschen Sie enthaltene personenbezogene Daten. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn personenbezogene Daten Dritter gespeichert sind.
Ist eine Löschung aufgrund eines Defekts nicht möglich, so bitten wir Sie, uns ausdrücklich auf das Vorhandensein von personenbezogenen Daten hinzuweisen. Bitte vermerken Sie dies klar ersichtlich auf dem Rücksendeschein.
5.3 Finanzierte Geschäfte
Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksam werden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein.
Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.
Darlehen - vermittelt durch Vermittler und Banken - die nicht mit unserer Hilfe zustande gekommen sind, haben eine eigene Rechtskraft und sind vom Widerruf der Ware in unseren Hause nicht berührt.
Ende der Widerrufsbelehrung.
6. Kostentragungsvereinbarung
Für den Fall, dass Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wird vereinbart, dass Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache nicht € 4000,00 übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache die Gegenleistung oder eine vertragliche vereinbarte Teilzahlung nicht erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Wenn Sie eine Lieferung und Montage von Produkten mit uns vereinbart haben ist in im Vertrag auch eine Anzahlung vereinbart. Sollten Sie nach Zahlung der Anzahlung und vor Montage noch vom Vertrag zurückziehen, verbleibt die Anzahlung als Schadenersatz vom Auftragnehmer.
.7. Mangelnde Verfügbarkeit bestellter Ware oder Dienstleistung
Sollte NCC nach Eingang der Bestellung feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei NCC verfügbar ist, werden bereits erbrachte Zahlungen unverzüglich zurückgewährt. Die NCC kann eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung dem Kunden übersenden bzw. anbieten bzw. erbringen. In diesem Fall ist der Kunde nicht zur Annahme verpflichtet und er hat nicht die Kosten der Rücksendung zu tragen.
8. Lieferung/Versandkosten
8.1 Für Aufträge ( Paketversand max. 120 cm längste und kürzeste Seite ) berechnen wir eine Versandkostenpauschale von € 8,90. Bei Online-Bestellungen wird der sich daraus ergebende Betrag vor Abgabe Ihrer verbindlichen Bestellung im Warenkorb in bezifferter Form ausgewiesen. .
Bei sperrigen Artikeln, die im Einzelnen entsprechend ausgewiesen sind, berechnen wir zuzüglich einen am Produkt ausgewiesenen Sperrgutzuschlag. Waren die nur im Speditionsversand versendet werden können werden im Einzelfall mit Ihnen vereinbart.
8.2 Vorbehaltlich der Selbstbelieferung wird NCC für eine schnelle Lieferung Sorge
tragen. Sollte nur ein Teil der Bestellung nicht sofort lieferbar sein, werden die restlichen Waren
ohne erneute Berechnung der Transportpauschale nachgeliefert.
8.3 Einige Produkte, die von NCC aus den USA / China importiert werden und/oder die in den USA / China hergestellt wurden, unterliegen der US-Amerikanischen / Chinesischen und anderen, insbesondere deutschen Exportkontrollbestimmungen. Der Kunde ist für die Einhaltung der Exportkontrollbestimmungen selbst verantwortlich und verpflichtet sich, vor dem Export von Produkten und/oder technischen Informationen, die er von NCC erhält, sämtliche erforderlichen Exportlizenzen oder andere notwendige Dokumente auf seine Kosten selbst einzuholen.
Der Kunde verpflichtet sich ferner, Produkte oder technische Informationen, die Exportkontrollbestimmungen unterliegen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen (Unternehmen) oder in Länder zu verkaufen, zu exportieren, zu reexportieren, zu liefern oder anderweitig weiterzugeben, sofern dies gegen US-Amerikanische / Chinesische oder sonstige, insbesondere deutsche Exportkontrollgesetze, -verordnungen, -beschränkungen und –bestimmungen verstößt. Der Kunde verpflichtet sich, alle Empfänger dieser Produkte oder technischen Informationen über die Notwendigkeit, diese Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren.
Die Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadensersatzansprüchen. NCC ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine Lieferanten- oder Langzeitlieferantenerklärung auszustellen oder eine solche von ihren eigenen Vorlieferanten zu beschaffen
8.4 Lieferungen durch Paketdienste :
Aufgrund von Haftungsfragen gegenüber dem Paketdienst ist der Kunde verpflichtet, die Ware unverzüglich bei Anlieferung durch den Paketdienst auf Beschädigungen zu prüfen. Dabei reicht es nicht, nur das Paket von außen in Augenschein zu nehmen. Das Paket muss im Beisein des Paketfahrers geöffnet werden und auf äusserliche Beschädigungen sofort überprüft werden.
Spätere Reklamationen wegen Beschädigungen können nicht mehr akzeptiert werden. Transportschäden können nur sofort und unverzüglich beim Paketfahrer reklamiert werden. Achten Sie darauf, dass der Transportschaden auf dem Papieren des Paketdienstes vermerkt werden und lassen Sie sich eine Unterschrift vom Paketfahrer auf Ihr Exemplar geben.
Paketdienste weisen jegliche Haftung von Transportschäden zurück wenn diesen nicht unverzüglich beim Paketfahrer gemeldet wird. Sollten Pakete bei Nachbarn abgegeben werden, haften Sie ebenfalls für die Erfüllung dieser Prüfungspflicht.
8.5 Lieferung durch Speditionen :
Wie bei den Haftungsfragen bei Paketdiensten handelt es sich auch um die gleiche Vorgehensweise bei den Speditionslieferungen.
Sie müssen bei Anlieferung der Ware diese sofort Prüfung und auf Beschädigungen in Augenschein nehmen. Sollten die Produkte aufwendig verpackt sein, wie zum Beispiel bei Solarmodulen, sind Sie von der in Augenscheinnahme nicht befreit.
Gerade auch bei sensibler Fracht wie z. B. Solarmodule und / oder technische Geräte ist ein Schaden nur zu erkenne, wenn Sie jedes einzelne Teil persönlich in Augenschein nehmen. Der Fahrer der Spedition muss solange warten, bis Sie die Prüfung der Beschädigung durchgeführt haben. Erst nach sorgfältiger Prüfung dürfen Sie dem Fahrer die Unterschrift auf den Frachtpapieren geben. Sollte eine Beschädigung festgestellt worden sein, müssen Sie dieses auf den Frachtpapieren notieren und vom Fahrer gegenzeichnen lassen.
Nur unter dieser Voraussetzung ist die Haftung einer Transportversicherung möglich.
Wenn Sie die Prüfung auf Beschädigung nicht vornehmen und / oder vornehmen lassen durch Dritte, verzichten Sie auf die Geltungmachung von Beschädigungen durch den Transport.
9. Preis, Zahlungsbedingungen
9.1 Die Preisangaben in Privatkunden-Katalogen sind Endpreise und enthalten die am Tag der Katalog-Erscheinung gültige Mehrwertsteuer. Sollte eine gesetzliche Mehrwertsteuer-Erhöhung nach Erscheinen des Katalogs erfolgen, ist NCC zur Berechnung des erhöhten Mehrwertsteuersatzes verpflichtet. Die Preisangaben in Business-Katalogen sind in der Regel Nettopreise. Bei Preiserhöhungen ist NCC aufgrund der Preisbindung zur Weitergabe von Preiserhöhungen verpflichtet.
9.2 Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen: Verpackung, Versand, etc. sowie die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer (bei Privatkunden).
9.3 Bei Bestellungen über die Homepages der NCC gelten nicht die Katalogpreise, sondern die bei Durchführung einer Bestellung unter dem Button „Prüfen und Bestellen“ angegebenen Preise.
9.4. NCC behält sich zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme- oder Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen.
9.5. Nach der Bestätigung des Auftrages werden 20 % Anzahlung fällig. Danach wird die technische Klärung herbeigeführt und alles für den Montagetermin vorbereitet. Die Ware wird rechtzeitig vor Montage geliefert. Zahlung 80 % 10 Tage vor Lieferung
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9.6. Wählt der Kunde den Treuhandservice ( Notarkonto ) fallen einmalig 300 € pro Vertrag an. Dieser Betrag von 300 € werden zu je 50 % vom AG und AN übernommen. Der Kunde zahlt die 80 % des Kaufpreises an den Treuhänder der dafür sorge trägt, dass die Hersteller direkt aus dem Treuhandvermögen bedient werden.
9.7. Grundsätzlich ist Zahlung vor Lieferung vereinbart, egal ob mit oder ohne Treuhandservice.
9.8 Der Kunde hat keinen Einfluss oder Einspruchsmöglichkeit, bei welchen Hersteller / Händler die Ware für die Umsetzung des Projektes eingekauft wird, bzw. welcher Montagebetrieb beauftragt wird. Diese Entscheidung obliegt ausschließlich energie-konzept24 . Auch hat der Kunde keinen Einfluss die Zahlung einer Händler Rechnung / Handwerker Rechnung zu blockieren bzw. den Treuhänder eine Auszahlung zu verweigern. Die Abrechnung erfolgt bei Auflösung des Treuhandvertrages durch Stellung einer Gesamtrechnung an den Kunden
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10. Eigentumsvorbehalt
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NCC behält sich das Eigentum an allen Waren, die von ihr an einen Kunden ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Waren vor. Soweit NCC im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf NCC bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits NCC die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung von NCC erhält.
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12. Gewährleistung
12.1 NCC gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Sach- und Rechtsmängeln gemäß § 434, 435 BGB sind. -
12.2 Sollten gelieferte Waren offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, wird der Kunde gebeten, solche Fehler möglichst umgehend gegenüber NCC zu reklamieren. Die Versäumnis dieser Rüge hat allerdings für Ihre gesetzlichen Ansprüche keine Konsequenzen. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 434 ff., 475 Abs. 1 BGB.
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12.3 Die Dauer der Gewährleistung für neue Waren beträgt zwei Jahre. Die Gewährleistung für in den jeweiligen Angeboten als generalüberholte und/oder Vorführware gekennzeichnete gebrauchte Ware beträgt 12 Monate. Die jeweilige Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.
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12.4 Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. NCC kann im Rahmen des § 439 die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten/dritten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen gilt § 437 BGB.
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12.5 Hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Sachen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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12.6 Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überbeanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Anderenfalls steht es NCC frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies. Der Kunde ist aber zum Nachweis verpflichtet.
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12.7 entfällt
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12.8 Grundsätzlich haften wir nicht nach VOB, außer die Haftung wird ausdrücklich vom Kunden gewünscht und durch einen Preisaufschlag gegenseitig vereinbart.
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12.9 NCC übernimmt keine Haftung für eventuelle Undichtigkeiten von Solardächern. Die Hersteller liefern Komplettsysteme und übernehmen die Herstellerhaftung die wir an den Kunden weitergeben. Bei Individualbauten übernehmen wir keine Haftung von Folgeschäden aus Undichtigkeiten – Eindringen von Regenwasser.
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12.10 Bei der Montage von Gestellen können Dach- u. Wandbereiche, Dachterrassen, Flächdächer, Mauerüberstände, etc.
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durch Schrauben, Winkel, etc. beschädigt werden. Dadurch können Undichtigkeiten entstehen. Diese Bereiche sind von
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Fachbetrieben nach unserer Montage zu schließen. Dies gilt ebenfalls bei Inndachlösungen, da müssen die Randbereiche
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von Fachbetrieben angearbeitet werden.
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12.11 NCC haftet für die Lieferung der Waren gegenüber dem Kunden. Gewährleistungen der Hersteller werden
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von den Herstellern direkt übernommen. Zur Sicherung der Durchsetzung tritt NCC jetzt die die Ansprüche
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aus der Bestellung an den Kunden ab, somit kann jeder Kunde die Gewährleistung direkt beim Hersteller einfordern. Mit
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Bestätigung der AGB vom Kunden nimmt der die Abtretung der Ansprüche an den Hersteller direkt an.
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Ebenfalls werden die Montagen von selbstständigen Monteuren durchgeführt und auch dort tritt NCC bei
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eventuellen Montagefehler die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Monteur an den Kunden ab, sodaß der Kunde die
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Haftungsansprüche und Gewährleistungen aus der Montage direkt beim Monteur geltend macht. Der Kunde nimmt mit der
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Bestätigung der AGB die Abtretung der Ansprüche an.
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13. Haftung
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13.1 NCC, ihre Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter haften in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund (ausgenommen vorvertragliche Verletzungen) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle, dass schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind, im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 BGB haftet NCC im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter von NCC begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Der Begriff der Kardinalspflicht wird entweder zur Kennzeichnung einer konkret beschriebenen, die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden, wesentlichen Pflichtverletzung gebraucht oder abstrakt erläutert als Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei Verzug hat der Geschäftskunde alternativ zum Schadenersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
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13.2 Im Falle von Datenverlusten haftet NCC nur, wenn der Kunde die Datenbestände regelmäßig mindestens einmal täglich nachweisbar gesichert hat. Die Haftung für Datenverluste ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein einer Sicherungskopie beschränkt, es sei denn die Datenverluste wurden von NCC vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Ansonsten wird mit Ausnahme der Fälle eines Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eine Haftung ausgeschlossen.
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13.3 Der Umfang einer Haftung von NCC nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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Die vorstehenden Regelungen (10 und 11) geben den vollständigen Haftungsumfang von NCC, ihrer
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Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder.
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NCC übernimmt keine Haftung auf die Dichtigkeit von Rahmenkonstruktionen ob Holz oder Alu eines
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Carports und /oder Terrassendach. Wassereintritt ist im zumutbaren Bereich zulässig und kein Grund zur Haftung oder
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Kürzung des Kaufpreises sowie ebenfalls keine Schadenersatzansprüche.
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13.6 NCC schliesst jegliche Haftung für Ertragsausfälle aus.
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Wenn NCC eine komplette Photovoltaikanlage liefert, der Kunde aber ganz oder teilweise die
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Montage an Fremdfirmen vergibt, haftet NCC nicht für die rechtzeitige Aufschaltung der
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Photovoltaikanlage und den daraus eventuell resultierenden Ertragsausfällen.
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Ausnahme gegen Aufpreis :
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Wenn NCC eine Liefergarantie und Fertigstellungsgarantie gegeben hat, haftet NCC auch für daraus eventuell entstehenden Ertragsausfälle vom Zeitpunkt der Liefergarantie zuzüglich einer Nachfrist von 14 Tagen für eventuelle Nachbesserungen. Sollte die Anlage nach dieser Frist nicht am Netz angeschlossen sein, haftet NCC für den Ertragsaufall von dem Zeitpunkt - Liefergarantie zuzüglich 14 Tagen bis zum Zeitpunkt der Netzaufschaltung.
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Die Haftung ist begrenzt bis 5 % des Anlagenwertes.
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14. Rechtswahl
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14.1 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen NCC und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.
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14.2 Die Bestimmungen der Ziffer 12.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.
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Verschiedenes
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Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig
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oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechts-
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wirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden.
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Der von uns vertriebene Katalog / die von uns betriebene Website sowie deren gesamter Inhalt insbesondere Texte,
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Fotos, Bilder, Grafiken, Illustrationen und etwaige Software sowie alle Marken, Patente, Gebrauchsmuster sind sämtlich
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durch gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, Namens- und Bildrechte, Marken, in Kraft befindliche
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Patente oder Gebrauchsmuster gegen unberechtigte Nutzung geschützt. Die Nutzung außerhalb des Aussuchens und
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des Kaufs einer Ware bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung unsererseits oder, wenn die jeweiligen Rechte
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nicht bei uns liegen, von Seiten des Rechteinhabers.
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Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bremen oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von NCC, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen
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Rechts ist.
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Grundsätzlich gilt mit jedem Kunden vereinbart, dass der gesamte Schriftverkehr, Angebot, Unterlagen, Auftragsbestätigung und Rechnungen, etc. nur in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Kunde die Versendung
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per Post wünscht, werden die Kosten der Versendung vom Kunden getragen.
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Die AGB sind unter diesen Namen ebenfalls zu 100 % anzuwenden.
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Stand: 02/2021
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AGB selber gelesen, verstanden und akzeptierten